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Der GeBITTech Ltd. - Elbeweg 148 - 30851 Langenhagen -
Direktor: Beate Siebert- Bornemann
Tel.: 0511-470 38 69
Ort und Nummer des Registereintrages: Cardiff 6032152
UID: DE255194476
I. Allgemeines
1.1 Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB genannt.
1.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutland.
1.3 Bei Nichtigkeit oder Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen behalten die übrigen ihre Gültigkeit.
1.4 Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner haben nur dann Gültigkeit, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt oder anerkannt haben. Unser Schweigen auf übersandte Geschäftsbedingungen gilt grundsätzlich als Ablehnung.
1.5 Mündliche, auch fernmündliche, Abreden – auch über diese AGB – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer unserer schriftlichen Bestätigung. Die von nicht rechtlich befugten Mitarbeitern unserer Firma abgegebenen Erklärungen erfolgen grundsätzlich unter der Bedingung der schriftlichen Zustimmung durch die vertretungsberechtigten Personen unserer Firma.
1.6 Erfolgt Lieferung nicht aus dem Lagervorrat, sondern ab Werk, so gelten die AGB des Lieferwerks ergänzend. Abweichende Bestimmungen werden auf Anfrage mitgeteilt.
1.7 Die von unseren Vertragspartnern aus einem Rechtsgeschäft mit uns erworbenen Rechte sind nicht übertragbar – weder entgeltlich, noch unentgeltlich – oder verpfändbar.
II. Angebot/Preis
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind, gleichgültig, ob sie an uns oder an unsere Vertreter erteilt worden sind.
2.2 Unsere Preise gelten grundsätzlich in Euro ab Lager und ohne Verpackung und ohne Versicherung. Die im Kaufantrag genannten Preise beinhalten nicht die Mehrwertsteuer. Diese ist zusätzlich zu entrichten und wird nach dem jeweils am Tag der Lieferung gesetzlich festgelegten Steuersatz berechnet.
Falls sich unsere Listenpreise für die Kaufsachen bis zur Lieferung ändern, gilt der Listenpreis bei Lieferung, wenn die Lieferung nicht vor Ablauf von 4 Monaten nach schriftlicher Bestätigung dieses Kaufantrages erfolgt. Eine vorzeitige Erhöhung ist jedoch dann zulässig, wenn die Preise für Lohn- und Materialkosten außer Verhältnis zu den bei Vertragsabschluß bestehenden Verhältnissen steigen.
2.3 Abweichungen gegenüber bildlichen Darstellungen, Beschreibungen, Maß- und Gewichtsangaben in Prospekten, Schriftstücken, Katalogen etc. sind möglich, es sei denn, dass sie ausdrücklich als verbindlich zugesichert worden sind. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Der Besteller/Käufer hält sich an den von ihm abgegebenen schriftlichen Kaufantrag unwiderruflich auf die Dauer von 4 Wochen gebunden. Innerhalb dieser Zeit kann der Käufer nicht von dem Kaufantrag zurücktreten. Wir sind an diese Bestellung erst dann gebunden, wenn wir diese dem Käufer schriftlich bestätigt haben, ungeachtet der etwaigen Entgegennahme von Teilzahlungen oder des vollen Kaufpreises.
III. Lieferung
3.1 Die Lieferung erfolgt zu dem im Kaufantrag genannten voraussichtlichen Liefertermin, der grundsätzlich unverbindlich ist. Erfolgt die Lieferung nicht zu diesem Termin, kann der Käufer nach Ablauf eines Monats eine Nachfrist von 3 Monaten setzen, mit der Erklärung, dass er danach vom Vertrag zurücktritt. Schadenersatzansprüche bei verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung stehen dem Käufer nur zu, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit für den Lieferverzug trifft, was der Käufer nachzuweisen hat. Die Haftung ist auf 6,6% des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer – soweit zulässig – begrenzt.
3.2 Voraussetzung für die Einhaltung des Liefertermins ist ferner, dass der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig erfüllt hat, wozu auch betriebsnotwendige Installationen (Stromanschlüsse, Verkabelungen für Datenübertragungen etc.) gehören, die er gemäß unserer Spezifikationen auf seine Kosten termingerecht hat durchführen lassen.
3.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Ereignissen höherer Gewalt, wozu auch Verkehrs-, Betriebsstörungen, Streiks und Aussperrungen oder sonstige Umstände gehören, die wir nicht zu vertreten haben. In diesem Fall sind wir berechtigt, unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Ist im Kaufantrag Lieferung und Abruf ausdrücklich bestimmt und von uns bestätigt, so gilt für die späteste Abnahmefrist die im Kaufvertrag genannte. Fehlt diese, sind wir berechtigt, die späteste Abnahmefrist selbst zu bestimmen. Nimmt der Besteller die Ware dann nicht ab, geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Ware auf den Besteller/Käufer über. Im übrigen sind wir berechtigt, sodann den vollen Kaufpreis zu verlangen und Lagerhaltungskosten in Höhe der üblichen Tarife für Lagerspediteure zu berechnen.
3.4 Im übrigen geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Kaufsache beim Käufer eingetroffen ist. Erkennbare Versandschäden hat der Käufer uns sofort zu melden. Dies gilt auch für Teillieferungen.
IV. Zahlungsbedingungen
4.1 Vereinbarte Anzahlungen sind zu dem im Kaufantrag genannten Zeitpunkt, vereinbarte Barzahlungen – auch des Restkaufpreises – sind sofort nach Erhalt der Rechnung – beide ohne Abzug – zu zahlen. Sofern unser Geschäftspartner Vollkaufmann ist, kommt er ohne weitere Mahnung ab dem auf den Fälligkeitstag folgenden Werktag mit der Zahlung in Verzug. Der Zins beträgt 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz.
4.2 Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel und Schecks an Zahlungsstatt anzunehmen. Sie werden erst nach Einlösung, Abtretung und Teilzahlungsverträge erst nach Zahlung gutgeschrieben. Bis dahin bleiben die Forderung und ihre Fälligkeit unberührt. Diskont-, Protest- und Einzusspesen und –kosten gehen zu Lasten unseres Vertragspartners. Für rechtzeitige Einlösung, Protesterhebung und Einziehung wird keine Gewähr übernommen.
4.3 Zahlungen an unsere Angestellten oder Reisevertreter sind uns gegenüber nur wirksam, wenn diese eine spezielle Vollmacht oder eine von uns quittierte Rechnung vorlegen.
4.4 Stehen mehrere Forderungen gegen unseren Vertragspartner, bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen.
4.5 Wird vereinbarungsgemäß der Kaufpreis über ein von uns bestimmtes Kreditinstitut finanziert und ein Darlehensantrag dort gestellt, und nimmt dieses den Darlehensantrag des Käufers an, tritt der Käufer schon jetzt seinen Anspruch auf Auszahlung des Darlehens unwiderruflich an uns ab und weist das Kreditinstitut an, den Betrag ausschließlich auf eines unserer angegebenen Konten zu überweisen. Vor Bestätigung des Kreditinstitutes der Auszahlung ausschließlich an uns sind wir nicht verpflichtet, die Kaufsache dem Käufer zu übergeben. Die Fälligkeit der Zahlung des Kaufpreises ist von einer Finanzierung unabhängig. Sie richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen.
4.6 Die Lizenzgebühren für Überlassung von Programmen sind, soweit nicht gesondert vereinbart, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
4.7 Bei Verzug des Kunden trotz zweier angemessener gesetzter Nachfristen, Vergleich oder Konkurs über das Vermögen des Kunden werden gewährte Stundungen unwirksam, gegebene Wechsel sofort fällig und gewährte Rabatte entfallen. Ferner sind wir berechtigt, ohne Setzung einer weiteren Nachfrist von allen geschlossenen Verträgen zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, Sicherheiten zu fordern, gestellte Sicherheiten zu verwerten und alle ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen. In diesen Fällen ist die von uns gelieferte Ware gesondert zu lagern und als unser Eigentum geltend zu machen. Gleiches gilt auch dann, wenn eine Änderung in der Inhaberschaft unseres Kunden eintritt oder er gegen diese Geschäftsbedingungen in gröblicher Weise verstößt.
V. Gewährleistung/Mängel
5.1 Die Gewährleistung erstreckt sich bei neu hergestellten Sachen darauf, dass diese frei von Fabrikationsmängeln sind. Der Käufer hat den Kaufgegenstand sofort nach Erhalt zu untersuchen und innerhalb einer Frist von 1 Woche Beanstandungen uns schriftlich mitzuteilen. Tritt ein Mangel erst später auf, so hat der Kunde innerhalb einer Frist von 10 Tagen den Mangel unter genauer Bezeichnung schriftlich anzuzeigen.
5.2 Die Gewährleistung erstreckt sich nach unserer Wahl auf die kostenlose Nachbesserung oder den Austausch der schadhaften Teile. Ausgetauschte Teile werden unser Eigentum. Nachbesserung und/oder Austausch erfolgen innerhalb angemessener Zeit.
5.3 Der Anspruch auf Wandlung oder Minderung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt auch für einen Mangelfolgeschaden. Gehen im Rahmen der Gewährleistungsarbeit Daten verloren, so steht unserem Kunden ein Anspruch auf Mangelfolgeschaden zu, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit für den Verlust der Daten trifft. Die Haftung ist – soweit zulässig – auf 6,6% des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer derjenigen Kaufsache begrenzt, die den Schaden verursacht hat. 5.4 Jedwede Gewährleistung ist ausgeschlossen für als Minderqualität oder beschädigt gekaufte Ware.
5.5 Besteht Anspruch auf Gewährleistung, so ist der Liefergegenstand kostenlos zu übersenden und nach Durchführung der Gewährleistungsarbeiten abzuholen. Transport-, Verpackungs- und Fahrtkosten sowie Arbeits- und Fahrtzeiten anlässlich einer Mängelbeseitigung gehen zu Lasten des Käufers. Die Ausführung der Gewährleistungsarbeiten erfolgt nur während unserer üblichen Geschäftszeiten. Wünscht der Käufer Gewährleistungsarbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeit, so sind sämtliche dadurch entstehende Mehrkosten, auch Lohn pp., vom Käufer zu tragen.
5.6 Die Gewährleistung ist im übrigen ausgeschlossen, wenn andere, als von uns beauftragte Personen Reparaturen, Eingriffe, Änderungen und sonstige Manipulationen am Kaufgegenstand vorgenommen haben, oder nicht geeignetes Zubehör oder sonstige Ersatzteile eingebaut oder verwendet haben, oder die Kaufsachen aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt werden. Die Gewährleistung entfällt ferner bei solchen Mängeln, die auf Bedienungsfehler oder Nachlässigkeit durch den Käufer oder sein Personal, Fehler an den vom Käufer bereitzustellenden Installationen, Verstöße des Käufers gegen unsere Vorschriften zur Vorbereitung des Aufstellungsortes oder sonst auf ein schuldhaftes Verhalten des Käufers, seines Personals oder sonstiger Dritter zurückzuführen sind.
VI. Eigentumsvorbehalt
6.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausnahmslos unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf unseren Vertragspartner über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltlose Eigentum auch als Sicherung unserer Saldoforderung.
6.2 Die gelieferte Ware darf nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußert werden mit der Maßgabe, dass die aus diesem Rechtsvorgang entstehende Forderung unmittelbar auf uns übergeht. Unser Kunde darf mit seinem Vertragspartner kein Abtretungsverbot vereinbaren. Vielmehr muß er auf unser bestehendes Eigentumsvorbehaltsrecht hinweisen und dies seinem Vertragspartner auferlegen.
6.3 Sicherungsübereignungen und Verpfändungen unserer Eigentumsvorbehaltsware bzw. unserer Surrogatsansprüche sind nicht gestattet.
Von bevorstehenden oder vollzogenen Pfändungen sowie jeder anderen Beeinträchtigung (z.B. Zahlungsverbot) oder Globalzession hat uns der Kunde unverzüglich am Tage seiner Kenntniserlangung der entsprechenden Maßnahmen zu benachrichtigen, z.B. durch Übersendung des Pfändungsprotokolls oder der entsprechenden Unterlagen.
6.4 Veräußert unser Vertragspartner die von uns gelieferte Ware, so tritt er hiermit bereits jetzt bis zur Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferung, die ihm aus der Veräußerung, Verarbeitung oder Montage zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer bzw. Auftraggeber in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und von ihm veräußerten Waren zzgl. 50% des Rechnungsbetrages mit allen Nebenrechnungen und Sicherungen an uns ab. Unser Kunde ist jedoch ermächtigt, die uns im Wege dieser Vorausabtretung abgetretene Forderung für uns einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen aus allen noch bestehenden Verträgen uns gegenüber vereinbarungsgemäß nachkommt. Diese Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Auf unser Verlangen ist unser Vertragspartner verpflichtet, die Abtretung an uns seinen Abnehmern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben. Wir sind berechtigt, insbesondere im Falle des Zahlungsverzuges, die Abnehmer unserer Kunden von der bestehenden Abtretung zu benachrichtigen.
6.5 Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
VII. Programme
Soweit Lizenzprogramme und/oder individuelle Programme dem Käufer ohne besondere Verträge überlassen werden, gelten folgende Bedingungen:
7.1 Der Umfang der Programme ergibt sich nicht aus der Programmbezeichnung. Änderungen derselben sind jederzeit möglich.
7.2 Wir besitzen das ausschließliche urheberrechtliche Nutzungsrecht an den Programmen. Der Käufer erhält lediglich eine befristete Lizenz zur Nutzung unserer Programme.
7.3 Bei mehreren Maschinen-Installationen gilt die Übergabe der Programme bei Installation und erfolgreichem Testlauf der erstinstallierten Maschinen-Systeme als erfolgt.
7.4 Erweist sich ein gerügter Mangel als Handhabungs-, Bedienungs- oder Eingabefehler oder wurden Sicherungsmaßnahmen nicht beachtet, hat der Käufer uns für unsere Inanspruchnahme den Zeitaufwand entsprechend den bei uns jeweils geltenden Stundensätzen, zzgl. Fahrtkostenanteil zzgl. Jeweils gültiger Mehrwertsteuer zu ersetzen.
7.5 Wir führen auf Wunsch des Käufers auf dessen Kosten und zu den bei uns üblichen Bedingungen Änderungen an bestehenden Programmen bzw. Neuentwicklungen durch. Für jedes Sachgebiet ist ein Entwicklungs-/Änderungsschein für Terminalsysteme auszustellen.
7.6 An den Programmen besteht unser ausdrückliches Eigentumsrecht. Der Käufer ist verpflichtet, die Programminhalte geheimzuhalten. Ihm ist es untersagt, die Programme Dritten zu überlassen oder zugänglich zu machen und unser geistiges Eigentum an Unterlieferanten weiterzugeben. Der Käufer darf die Programme nur im Zusammenhang mit der Kaufsache verwenden. Die Verwendung auf anderen Maschinen oder Geräten bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Bei ständiger Außerbetriebsetzung der Kaufsachen oder deren Überlassung an Dritte nach Aufhebung des Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer die Programme und eventuell hergestellte Kopien an uns zurückzugeben.
7.7 Hat der Käufer gegen vorstehende Bestimmung der Drittüberlassung oder Fremdnutzung verstoßen, hat der Käufer uns sämtlichen daraus entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schaden zu ersetzen.
VIII. Haftung
Wir haften nur nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Datenerfassungsgeräten und Terminals. Wir haften nicht für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, aus positiver Vertragsverletzung sowie aus Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, wie Beratungs- und Unterstützungsleistungen, es ei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Die Haftung ist in jedem Fall – soweit zulässig – auf 6,6% des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer derjenigen Kaufsache beschränkt, auf die der Vertragspartner den Schaden begründet.
IX. Nichterfüllung durch den Käufer
Erfüllt der Käufer die ihm obliegenden Verpflichtungen aus einem geschlossenen Vertrag nicht, insbesondere verweigert er die Abnahme endgültig oder kommt er nach einer einmalig gesetzten Frist mit der Abnahme in Verzug, steht uns ein Anspruch auf Schadenersatz pauschaliert in Höhe von 30% des Kaufpreises zzgl. Der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer zu, es sei denn, wir weisen dem Kunden einen uns entstandenen höheren, oder er weist uns einen entsprechend geringeren Schaden als 30% nach.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Hannover. Sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten sowie Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist ausschließlich der Gerichtsstand Kassel. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer bzw. unser Vertragspartner keinen Allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
10.2 Sofern unser Geschäftspartner Vollkaufmann im Sinne der gesetzlichen Vorschriften ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hannover.
XI. Sonstiges
11.1 Besteht eine Vertriebsbindung für bestimmte Erzeugnisse, so gelten zusätzlich die besonderen AGB des betreffenden Herstellers.
11.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bleiben vorbehalten. Sie werden unserem Kunden schriftlich mitgeteilt und werden, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht, ergänzender Vertragsinhalt
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