Dezentrale Zeiterfassung und Zutrittskontrolle (Zugangskontrolle)
1.2. Zeiterfassung An allen Zutrittsstellen werden Daten erfasst und können bei Bedarf auch gespeichert werden. Aber nicht an allen Stellen ist die Erfassung als Arbeitszeit sinnvoll. Parkplatz/Drehtor: - Das Befahren des Parkplatzes ist eher als Privileg zu betrachten. Diese Zeiten sind als Arbeitszeit nicht relevant. - Für das Drehtor gilt ebenfalls, dass hier auf keinen Fall schon von Arbeitszeit gesprochen werden kann.
2.2 Zeiterfassung Um Kosten zu sparen, wird die Arbeitszeit an den Zugängen erfasst. Also sind an den Haupteingängen und den Nebeneingängen Zeiterfassungsgeräte zu installieren. Erfüllt das Erfassungsterminal beide Zwecke, also Erfassung der Arbeitszeit und Zutrittskontrolle (an den Haupteingängen nur außerhalb des Besucherverkehrs, so ist Installation und Anwendung deutlich einfacher und spart damit Kosten. Leider werden in Deutschland getrennte Systeme vom Verband der öffentlichen Versicherer gefordert. 2.2.1 Nach VöV - Zutrittskontrolle im Außenbereich nahe der Türöffnung. Zutrittskontrollterminal wird im geschützten Bereich, zum Beispiel im Schaltschrank untergebracht. Sabotage ist nicht möglich, da im Außenbereich nur die Antenne installiert wird. Zutrittsversuche per Notebook (zm. Bsp. durch Einspeisen von Kartennummern oder andere abenteuerliche Ideen sind ausgeschlossen. - Arbeitszeiterfassung im Innenbereich. Hier wird ein zweites Terminal installiert, welches nur die Aufgaben der Zeiterfassung erfüllt. Eventuell kann in jedem Eingangsbereich der Flure ein eigenes Terminal installiert werden. Diesem erhöhten Installationsaufwand und den daraus resultierenden Kosten kann durch den Einsatz einfacher zweckgebundener Hardware wie dem TR510 / TR515 von Promag oder auch der Reihe S200 / S300 der Reihe GeBITtime begegnet werden. 3. Sonstiges Ansprüche an die Zeiterfassungssoftware sind zum Beispiel, dass die restlichen Zeiten für den Weg zum tatsächlichen Arbeitsplatz per Abgleich zu berücksichtigen sind. Wird also zum Beispiel an einem Terminal am Haupteingang erfasst und der Mitarbeiter benötigt bis zu seinem Arbeitsplatz noch weitere fünf Minuten an Wegezeit, so ist eben diese Zeit jeweils bei der Start- bzw. Stoppbuchung zu berechnen. Erbsenzählen? Vielleicht! Hört sich so an, als wenn Dagobert für den Weg zum Briefkasten den Verschleiß der Schuhsohlen berechnet. Trotzdem mal kurz beleuchtet: 100 Mitarbeiter mit einem durchnittlichen Weg zum Arbeitsplatz nach Erfassung der Anwesenheit von fünf Minuten. In dieser Zeit kann keine Arbeit verrichtet werden. Auch nicht mit den abenteuerlichen Konstrukten der Gegner von Arbeitszeiterfassung wie „Im Smalltalk habe ich meine besten Ideen“ oder „Diesen Mitarbeiter sehe ich sonst nie“ oder was immer so im Internet zu finden ist. Weitere fünf Minuten kommen hinzu, wenn der Mitarbeiter seine Abwesenheit am Terminal bekundet. Also 10 Minuten * 100 Mitarbeiter * 22 Tage je Monat sind 22.000 Minuten oder anders ausgedrückt: - 2,3 Vollzeitmitarbeiter (bei 40 Wochenstunden!) oder - 7.666,-- € im Monat (Durchschnittsgehalt 2006) Verlust! Die Erbsen bitte auf mein Konto! Anders herum geht auch! Hat der Mitarbeiter Arbeit u verrichten, bevor er seine Anwesenheit erfassen kann, so ist auch diese zu berücksichtigen: - Post aus dem Postfach abholen - Müllbehälter zur Entsorgung bereitstellen - Rechner hochfahren (Softwareterminal) und andere. |
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