Biometrische Zeiterfassung und Zutrittskontrolle
Zeiterfassung und Zutrittskontrolle via Fingerprint oder Gesichtserkennung!
1. Allgemeines zur Biometrie:
Biometrie in der
Zeiterfassung und
Zutrittskontrolle
Sprechen wir von der Biometrie in der Zeiterfassung bzw. von biometrischer Zeiterfassung, so
werden hier vorrangig drei Verfahren eingesetzt:
- Fingerabdruck
- Retinascan
- Gesichtserkennung
Während die Erkennung via
Gesichtsform oder Fingerabdruck aus rechtlicher Sicht unproblematisch sind, existieren in Deutschland bei
dem Retinascan bzw. Irisscan einige Vorbehalte. So werden in diversen medizinischen diagnostischen Verfahren
die Iris bzw. Retina gescannt. Unabhängig davon, ob Schulmedizin diese Verfahren anerkennt bzw. gutheißt,
könnte hier der Betriebsrat die Einführung dieser Erkennungsmethoden verhindern.
Der Fingerabdruck (Fingerprint) und die Gesichtsformerkennung hingegen haben sich seit einiger Zeit durchgesetzt
und sind im Allgemeinen auch als betriebssicher einzustufen.
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2. Fingerscan bzw. Fingerprint
Der Fingerabdruck als unverwechselbares Merkmal des Menschen wurde schon im 19.Jahrhundert erkannt
(Daktyloskopie) und 1853 in der
britischen Kolonie Bengalen im
Zahlungsverkehr zur
Identifizierung des
Empfängers genutzt.
In der Kriminalistik wurden diese
Methoden erst 1901 in England
eingesetzt und erreichten
Deutschland dann im Jahre 1903. Ca.
102 anatomische Merkmale machen den
Fingerabdruck sicher und
unverwechselbar.
Da in der Zeiterfassung und
Zutrittskontrolle der Einsatz von
Druckerschwärze und Papier
nicht sinnvoll sind, wurden
Methoden entwickelt, um mittels
optischer Systeme den Fingerabdruck
zu scannen.
Anfangs waren die Erkennungsraten
recht gering und die
Verarbeitungszeiten unbefriedigend.
Dies änderte sich durch die
Verfügbarkeit immer
schnellerer Mikroprozessoren und
besseren Scannern.
Speziell in der
Zutrittskontrolle ist die
Sicherheit ein wesentlicher
Faktor. Einfache Systeme sind
mit Tesafilm oder Wurstpelle zu
überlisten und bieten
keinen wirksamen Schutz. Solche
Scanner findet man heute nur
noch in simplen Geräten um
Zugang zu PC- Systemen und
Ähnlichem im privaten
Bereich zu sichern.
Moderne Scanner erfassen deutlich
mehr Merkmale und
überprüfen die Eingabe
über weitere Methoden wie
Druck, Wärmesensoren und
anderes.
Nicht
übersehen sollte man,
dass die Zeiterfassung oder
Zutrittskontrolle über
Fingerprint (Fingerabdruck)
auch problematisch sein kann.
Verletzungen verhindern eine
Auswertung durch die
Veränderung der
Oberfläche, Schmutz
verdreckt den Sensor oder
macht die Erkennung
eines Fingers unmöglich.
Beispiele wären Öl
(KFZ- Werkstatt) oder
angetrocknete Farbe
(Malerbetrieb). Weiterhin
verändert sich die
Oberfläche im Laufe eines
Tages, wenn die Person viel
mit den Händen arbeitet:
die Fingerkuppen sind am Abend
breiter als am Morgen.
Um diesem Umstand Rechnung zu
tragen, werden manche Geräte
mit zusätzlichen
Erfassungsarten wie Eingabe eines
Passwortes oder RFID (Transponder)
ausgestattet.
Einsatzbereiche:
Die Erfassung via Fingerprint /
Fingerabdruck ist unter der
Berücksichtigung der oben
genannten Einschränkungen als
sicher und komfortabel zu
betrachten. Vor allem bei vielen
Mitarbeitern (Krankenhaus,
Behörde und andere) werden
erhebliche Nebenkosten bei den
Buchungsmedien eingespart. Werden
im Unternehmen Mitarbeiter
beschäftigt, bei denen sich
die Erfassung als schwierig oder
unmöglich herausstellt, so
kann ein zweiter interner Leser
(RFID) für diesen
Personenkreis genutzt werden.
Da der Finger nicht zu hause
vergessen werden kann und auch nur
selten verloren geht, ist die
Erfassung recht vollständig.
Auch die Akzeptanz bei den
Mitarbeitern ist sehr hoch.
In der Zutrittskontrolle und
Arbeitszeiterfassung ist die
Erfassung allerdings nur Inhouse
möglich, das eingefrorene oder
beschlagene Scanner nichts mehr
erfassen können.
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3. Gesichtserkennung
In der
Zeiterfassung und
Zutrittskontrolle nimmt die
Gesichts-erkennung immer mehr
Platz ein. Oft findet diese
Technik An-wendung als
zusätzliche Verifizierung
bei der Erfassung von
Fingerprints oder
Transpondern. So lässt
sich eine hohe
Sicherheitsstufe erreichen,
ohne dass teure Technik
eingesetzt werden muss.
Bei der Gesichtserkennung werden
2-D Scanner und neuerdings sogar
3-D Scanner verwendet.
In der 2-D Technik wird das
Gesicht fotografiert und vermessen.
Abstände der Augen, Lage der
Nasenflügel, Mundwinkel und
andere Merkmale ergeben in der
Anordnung eine recht genaue
Erkennung.
Allerdings ist diese Technik auch
mit einem guten Bild zu
überlisten. Um dieses zu
vermeiden, wurden verschiedenen
Standards entwickelt (Wavelet-
Analyse, Gabor- Transformation,
Hautkomponentenanalyse), welche
eine sehr hohe Erkennungsrate und
Sicherheitsstufe
ermöglichen.
Neuerdings werden 3-D Scanner
entwickelt, welche aufgrund der
zusätzlichen Informationen
eine noch höhere
Erkennungssicherheit
ermöglichen sollen. In der
Praxis sind die 2-D Scanner
allerdings noch
überlegen.
Einsatzbereiche:
Zusätzlich zur
Fingerprinterfassung sind diese
System eine hervorragende
Zutrittskontrolle. Auch im
kombinierten Einsatz
Zutrittskontrolle und Zeiterfassung
sind multimediale Erfassungssysteme
auf biometrischer Basis kaum zu
schlagen. Nachteilig ist in
kleineren Unternehmen der
Anschaffungspreis, während in
größeren Unternehmen
durch die Einsparungen bei den
Erfassungsmedien wie Transponder
(RFID) der Preis weniger stark ins
Gewicht fällt.
Die Probleme bei der Erfassung von
Fingerprints sind bei der
Gesichterfassung nicht vorhanden.
Dafür kommen andere Probleme
zum Tragen wie geänderte
Frisur oder Bart, Brille, Piercings
und andere.
Bei dem oben gezeigten
Erfassungsgerät sind
Gesichtserkennung, Fingerprintleser
und Transponderleser integriert.
Egal welche welche Sicherheitsstufe
und egal welche Problematik
auftritt, eine korrekte Erfassung
ist fast immer gegeben.
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